Mittwoch, 16. Mai 2012

GmbH Insolvenz


b2b Wirtschaftsagentur Berlin
GmbH Probleme - Ankauf
Wir beschäftigen uns bundesweit mit dem
Ankauf von Unternehmen GmbH/AG/KG/Ltd. auch wenn Insolvenz droht, oder besteht!
Wir verfügen über rechtssichere, seit Jahren erprobte, individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte und völlig legale Lösungen und Konzepte.
Jetzt informieren!
Telefon 030 240 30 550 oder 0174 322 17 22
Wir kaufen/übertragen Ihre GmbH/KG/AG sofort mit allen Rechten und Pflichten und stellen Sie von weiteren Risiken frei.
Schnell - Rechtssicher - Problemlos
Wer exklusive Leistung, garantierte Diskretion, rechtssicheres und deliktfreies  Handeln erwartet, ist bei uns richtig.
Rufen Sie 030 240 30 550 für individuelle Lösungen an.
Sie erreichen uns täglich zwischen 8 – 22 Uhr

Freitag, 23. März 2012

Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung nach Entnahmen


Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung nach Entnahmen
Leistet eine Kommanditgesellschaft (KG) über Jahre für ihre Komman- ditisten Steuerzahlungen an das Finanzamt, stellt ihnen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung und übernimmt private Steuerberaterkosten, stellen diese Zahlungen nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Hamm Entnah- men dar, die das eingebrachte Kapital der Gesellschafter mindern oder gar aufbrauchen.
Dies führt im Falle der Insolvenz der Gesellschaft zu einem Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung. Der Insolvenzverwalter kann von den Gesellschaftern daher je nach Höhe der Entnahmen die geschuldete Kapitaleinlage nochmals ganz oder teilweise nachfordern.

Urteil des OLG Hamm
vom 07.07.2010  - 8 U 106/09


b2b Wirtschaftsagentur Berlin
GmbH Probleme - Ankauf
Wir beschäftigen uns bundesweit mit dem
Ankauf von Unternehmen GmbH/AG/KG/Ltd. auch wenn Insolvenz droht, oder besteht!
Wir verfügen über rechtssichere, seit Jahren erprobte, individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte und völlig legale Lösungen und Konzepte.
Jetzt informieren!
Telefon 030 240 30 550 oder 0174 322 17 22
Wir kaufen/übertragen Ihre GmbH/KG/AG sofort mit allen Rechten und Pflichten und stellen Sie von weiteren Risiken frei.
Schnell - Rechtssicher - Problemlos
Wer exklusive Leistung, garantierte Diskretion, rechtssicheres und deliktfreies  Handeln erwartet, ist bei uns richtig.
Rufen Sie 030 240 30 550 für individuelle Lösungen an.
Sie erreichen uns täglich zwischen 8 – 22 Uhr



b2b Wirtschaftsagentur


b2b Wirtschaftsagentur Berlin
GmbH Probleme - Ankauf
Wir beschäftigen uns bundesweit mit dem
Ankauf von Unternehmen GmbH/AG/KG/Ltd. auch wenn Insolvenz droht, oder besteht!
Wir verfügen über rechtssichere, seit Jahren erprobte, individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte und völlig legale Lösungen und Konzepte.
Jetzt informieren!
Telefon 030 240 30 550 oder 0174 322 17 22
Wir kaufen/übertragen Ihre GmbH/KG/AG sofort mit allen Rechten und Pflichten und stellen Sie von weiteren Risiken frei.
Schnell - Rechtssicher - Problemlos
Wer exklusive Leistung, garantierte Diskretion, rechtssicheres und deliktfreies  Handeln erwartet, ist bei uns richtig.
Rufen Sie 030 240 30 550 für individuelle Lösungen an.
Sie erreichen uns täglich zwischen 8 – 22 Uhr

Freitag, 21. Januar 2011

Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung nach Entnahmen


Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung nach Entnahmen
Leistet eine Kommanditgesellschaft (KG) über Jahre für ihre Komman- ditisten Steuerzahlungen an das Finanzamt, stellt ihnen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung und übernimmt private Steuerberaterkosten, stellen diese Zahlungen nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Hamm Entnah- men dar, die das eingebrachte Kapital der Gesellschafter mindern oder gar aufbrauchen.
Dies führt im Falle der Insolvenz der Gesellschaft zu einem Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung. Der Insolvenzverwalter kann von den Gesellschaftern daher je nach Höhe der Entnahmen die geschuldete Kapitaleinlage nochmals ganz oder teilweise nachfordern.

Urteil des OLG Hamm
vom 07.07.2010  - 8 U 106/09


Sonntag, 16. Januar 2011

Kurzer Prozess gegen GmbH-Geschäftsführer



Kurzer Prozess gegen ehemaligen Vorzeigeunternehmer

Kurzer Prozess gegen ehemaligen Vorzeigeunternehmer
Bild vergrößern

Einstiger Carport-Firmenchef wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs zu Bewährungsstrafe verurteilt

Frankfurt (Oder) (dapd-lbg). Der einstige Brandenburger Vorzeigeunternehmer Oliver E. gibt sich am Mittwoch wortkarg. Auf Journalistenfragen blickt der 26-Jährige, der als Angeklagter im dunklen Anzug ins Landgericht Frankfurt (Oder) gekommen ist, nur gerade aus. Für den früheren Firmenchef des Carport-Herstellers Dacapo Holzbau GmbH aus Herzfelde bei Strausberg wird es ein kurzer Prozess. Nach nur anderthalbstündiger Verhandlung verkündet der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
Die Kammer spricht den einst als "Gründerchampion" gefeierten Mittzwanziger, der schon mit 17 Jahren eine eigene Firma gründete und später einem Betrieb mit 65 Mitarbeitern vorstand, wegen Insolvenzverschleppung, Bankrott, Subventionsbetrug sowie acht Fällen des Betruges schuldig. Zudem muss er 3.000 Euro an die Staatskasse zahlen, um ihn die Strafe "auch wirtschaftlich spüren zu lassen", wie Fuchs anmerkt.
Die Taten habe der Angeklagte begangen, als sich die wirtschaftliche Lage der Firma im zweiten Halbjahr 2008 verschlechterte, sagt der Richter. Ende November sei das Unternehmen zahlungsunfähig gewesen. Der Angeklagte habe aber keinen rechtzeitigen Insolvenzantrag gestellt. Stattdessen habe er Holz für Carports beiseitegeschafft. Trotz Zahlungsschwierigkeiten der Firma habe Oliver E. im Herbst 2008 zudem Waren und Dienstleistungen bei anderen Firmen bestellt.
Einen "relativ hohen Schaden" habe der Angeklagte verursacht, als er Mitte Dezember das Herzstück der Produktion, eine Maschine zum Zuschnitt von Holz, verkaufte, ohne die Landesinvestitionsbank ILB als Fördermittelgeber zu informieren. Der Staatsanwalt beziffert den Schaden allein für diese Tat auf 154.000 Euro.
Durch eine Vereinbarung ersparen sich die Prozessbeteiligten einen langen und teuren Prozess. So verständigen sich Kammer, Staatsanwalt und Verteidigung darauf, dass Oliver E. im Falle des Geständnisses eines Teils der ursprünglich angeklagten 22 Tatvorwürfe maximal zu einem Jahr und zehn Monaten verurteilt wird. Verteidiger Florian Dörstelmann teilt daraufhin mit, dass sein Mandant die genannten Vorwürfe im Wesentlichen bestätigt.
Im Plädoyer verweist der Anwalt darauf, dass sein Mandant schon in sehr jungen Jahren 65 Mitarbeitern Arbeit und Auskommen verschafft und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes beigetragen habe. Dass Oliver E. die Insolvenz nicht sofort anmeldete, sei "Schuld einer unternehmerischen Unerfahrenheit" des damals 24-Jährigen. Die Vorwürfe gegen ihn seien in den vergangenen zwei Jahren eine "massive Belastung" gewesen.
Der Staatsanwalt merkt an, dass der Angeklagte eine "gewisse Bekanntheit" in Brandenburg erlangt habe. "Wer hoch aufgestiegen ist, fällt umso tiefer, und das tut weh", sagt er. Auch der Richter verweist darauf, dass Oliver E. zum Tatzeitpunkt "relativ jung" gewesen sei. Andererseits habe er mehrjährige Erfahrungen als Geschäftsführer gehabt.
Auf den Zuschauerbänken sitzen auch Opfer des Geschäftsgebahrens des Angeklagten. "Für mich ist er ein Betrüger", sagt Edgar Schober, Chef einer Montagefirma aus Großräschen. Dacapo habe ihm noch im Herbst 2008 Aufträge zur Montage zweier Carports erteilt, obwohl das Unternehmen nicht zahlen konnte. Bewährung sei sicher angemessen, aber Oliver E. er hätte eine höhere Geldstrafe erhalten müssen, sagt Schober über den Mann, der heute nach eigenen Angaben als Handelsvertreter für Carports tätig ist.

Dienstag, 11. Januar 2011

Unternehmenssanierung vor Insolvenz durch übertragende Sanierung


Unternehmenssanierung vor Insolvenz durch übertragende Sanierung




Im Rahmen von Insolvenzberatungen wird immer wieder nach der Möglichkeit einer Insolvenzabwendung durch übertragende Sanierung gefragt.
Hierbei ist zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden:

1. Übertragende Sanierung von Personengesellschaften

Personengesellschaften sind nicht insolvenzantragspflichtig. Insofern ist eine übertragende Sanierung grundsätzlich jederzeit möglich. Es bestehen jedoch Risiken für den übernehmenden Part,
a. die Schulden der bisherigen Firma mit zu übernehmen.
Dieses Risiko lässt sich durch eine geeignete Vertragsgestaltung ausschliessen. 
sowie
b. die Arbeitsverhältnisse des bisherigen Unternehmens mit zu übernehmen.
Dieses Risiko lässt sich nur schwer eindämmen.
Eine schlecht geplante übertragende Sanierung kann daher zu einer sofortigen Insolvenz des Übernehmers führen - ohne dass der Übergeber dadurch die eigene Insolvenz beseitigen könnte.

2. Übertragende Sanierung von Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften ist grundsätzlich eine Insolvenzabwendung durch Umwandlung in eine nicht antragspflichtige Rechtsform möglich. Eine fehlerhaft (insbesondere: zu spät) vorgenommene Umwandlung kann jedoch weitreichende strafrechtliche Risiken beinhalten: neben dem Tatbestand der Gläubigerbenachteiligung kann der Tatbestand der Insolvenzverschleppung fortbestehen.
Weiterhin müssen die Risiken der Haftungsübernahme für Schulden der bisherigen Firma (25 HGB) sowie das Problem des Anspruchs für Arbeitnehmer, bei einem Betriebsübergang die Übernahme durch die neue Firma einzuklagen, berücksichtigt werden.
Manche Risiken lassen sich durch eine übertragende Sanierung aus der eröffneten Insolvenz abwenden - nicht jedoch alle.
Daneben bestehen zusätzlich alle bereits bei den Personengesellschaften genannten Risiken.
Daraus folgt, dass eine übertragende Sanierung nur im Rahmen eines weiter reichenden Sanierungskonzeptes und nur bei sorgfältiger Planung und Prüfung der rechtlichen Risiken erfolgversprechend ist.
Wir beraten Sie gerne.

Unternehmenssanierung vor Insolvenz durch übertragende Sanierung


Unternehmenssanierung vor Insolvenz durch übertragende Sanierung




Im Rahmen von Insolvenzberatungen wird immer wieder nach der Möglichkeit einer Insolvenzabwendung durch übertragende Sanierung gefragt.
Hierbei ist zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden:

1. Übertragende Sanierung von Personengesellschaften

Personengesellschaften sind nicht insolvenzantragspflichtig. Insofern ist eine übertragende Sanierung grundsätzlich jederzeit möglich. Es bestehen jedoch Risiken für den übernehmenden Part,
a. die Schulden der bisherigen Firma mit zu übernehmen.
Dieses Risiko lässt sich durch eine geeignete Vertragsgestaltung ausschliessen. 
sowie
b. die Arbeitsverhältnisse des bisherigen Unternehmens mit zu übernehmen.
Dieses Risiko lässt sich nur schwer eindämmen.
Eine schlecht geplante übertragende Sanierung kann daher zu einer sofortigen Insolvenz des Übernehmers führen - ohne dass der Übergeber dadurch die eigene Insolvenz beseitigen könnte.

2. Übertragende Sanierung von Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften ist grundsätzlich eine Insolvenzabwendung durch Umwandlung in eine nicht antragspflichtige Rechtsform möglich. Eine fehlerhaft (insbesondere: zu spät) vorgenommene Umwandlung kann jedoch weitreichende strafrechtliche Risiken beinhalten: neben dem Tatbestand der Gläubigerbenachteiligung kann der Tatbestand der Insolvenzverschleppung fortbestehen.
Weiterhin müssen die Risiken der Haftungsübernahme für Schulden der bisherigen Firma (25 HGB) sowie das Problem des Anspruchs für Arbeitnehmer, bei einem Betriebsübergang die Übernahme durch die neue Firma einzuklagen, berücksichtigt werden.
Manche Risiken lassen sich durch eine übertragende Sanierung aus der eröffneten Insolvenz abwenden - nicht jedoch alle.
Daneben bestehen zusätzlich alle bereits bei den Personengesellschaften genannten Risiken.
Daraus folgt, dass eine übertragende Sanierung nur im Rahmen eines weiter reichenden Sanierungskonzeptes und nur bei sorgfältiger Planung und Prüfung der rechtlichen Risiken erfolgversprechend ist.
Wir beraten Sie gerne.