Dienstag, 11. Januar 2011

Unternehmenssanierung vor Insolvenz durch übertragende Sanierung


Unternehmenssanierung vor Insolvenz durch übertragende Sanierung




Im Rahmen von Insolvenzberatungen wird immer wieder nach der Möglichkeit einer Insolvenzabwendung durch übertragende Sanierung gefragt.
Hierbei ist zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden:

1. Übertragende Sanierung von Personengesellschaften

Personengesellschaften sind nicht insolvenzantragspflichtig. Insofern ist eine übertragende Sanierung grundsätzlich jederzeit möglich. Es bestehen jedoch Risiken für den übernehmenden Part,
a. die Schulden der bisherigen Firma mit zu übernehmen.
Dieses Risiko lässt sich durch eine geeignete Vertragsgestaltung ausschliessen. 
sowie
b. die Arbeitsverhältnisse des bisherigen Unternehmens mit zu übernehmen.
Dieses Risiko lässt sich nur schwer eindämmen.
Eine schlecht geplante übertragende Sanierung kann daher zu einer sofortigen Insolvenz des Übernehmers führen - ohne dass der Übergeber dadurch die eigene Insolvenz beseitigen könnte.

2. Übertragende Sanierung von Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften ist grundsätzlich eine Insolvenzabwendung durch Umwandlung in eine nicht antragspflichtige Rechtsform möglich. Eine fehlerhaft (insbesondere: zu spät) vorgenommene Umwandlung kann jedoch weitreichende strafrechtliche Risiken beinhalten: neben dem Tatbestand der Gläubigerbenachteiligung kann der Tatbestand der Insolvenzverschleppung fortbestehen.
Weiterhin müssen die Risiken der Haftungsübernahme für Schulden der bisherigen Firma (25 HGB) sowie das Problem des Anspruchs für Arbeitnehmer, bei einem Betriebsübergang die Übernahme durch die neue Firma einzuklagen, berücksichtigt werden.
Manche Risiken lassen sich durch eine übertragende Sanierung aus der eröffneten Insolvenz abwenden - nicht jedoch alle.
Daneben bestehen zusätzlich alle bereits bei den Personengesellschaften genannten Risiken.
Daraus folgt, dass eine übertragende Sanierung nur im Rahmen eines weiter reichenden Sanierungskonzeptes und nur bei sorgfältiger Planung und Prüfung der rechtlichen Risiken erfolgversprechend ist.
Wir beraten Sie gerne.

1 Kommentar:

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