Freitag, 21. Januar 2011

Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung nach Entnahmen


Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung nach Entnahmen
Leistet eine Kommanditgesellschaft (KG) über Jahre für ihre Komman- ditisten Steuerzahlungen an das Finanzamt, stellt ihnen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung und übernimmt private Steuerberaterkosten, stellen diese Zahlungen nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Hamm Entnah- men dar, die das eingebrachte Kapital der Gesellschafter mindern oder gar aufbrauchen.
Dies führt im Falle der Insolvenz der Gesellschaft zu einem Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung. Der Insolvenzverwalter kann von den Gesellschaftern daher je nach Höhe der Entnahmen die geschuldete Kapitaleinlage nochmals ganz oder teilweise nachfordern.

Urteil des OLG Hamm
vom 07.07.2010  - 8 U 106/09


Sonntag, 16. Januar 2011

Kurzer Prozess gegen GmbH-Geschäftsführer



Kurzer Prozess gegen ehemaligen Vorzeigeunternehmer

Kurzer Prozess gegen ehemaligen Vorzeigeunternehmer
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Einstiger Carport-Firmenchef wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs zu Bewährungsstrafe verurteilt

Frankfurt (Oder) (dapd-lbg). Der einstige Brandenburger Vorzeigeunternehmer Oliver E. gibt sich am Mittwoch wortkarg. Auf Journalistenfragen blickt der 26-Jährige, der als Angeklagter im dunklen Anzug ins Landgericht Frankfurt (Oder) gekommen ist, nur gerade aus. Für den früheren Firmenchef des Carport-Herstellers Dacapo Holzbau GmbH aus Herzfelde bei Strausberg wird es ein kurzer Prozess. Nach nur anderthalbstündiger Verhandlung verkündet der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
Die Kammer spricht den einst als "Gründerchampion" gefeierten Mittzwanziger, der schon mit 17 Jahren eine eigene Firma gründete und später einem Betrieb mit 65 Mitarbeitern vorstand, wegen Insolvenzverschleppung, Bankrott, Subventionsbetrug sowie acht Fällen des Betruges schuldig. Zudem muss er 3.000 Euro an die Staatskasse zahlen, um ihn die Strafe "auch wirtschaftlich spüren zu lassen", wie Fuchs anmerkt.
Die Taten habe der Angeklagte begangen, als sich die wirtschaftliche Lage der Firma im zweiten Halbjahr 2008 verschlechterte, sagt der Richter. Ende November sei das Unternehmen zahlungsunfähig gewesen. Der Angeklagte habe aber keinen rechtzeitigen Insolvenzantrag gestellt. Stattdessen habe er Holz für Carports beiseitegeschafft. Trotz Zahlungsschwierigkeiten der Firma habe Oliver E. im Herbst 2008 zudem Waren und Dienstleistungen bei anderen Firmen bestellt.
Einen "relativ hohen Schaden" habe der Angeklagte verursacht, als er Mitte Dezember das Herzstück der Produktion, eine Maschine zum Zuschnitt von Holz, verkaufte, ohne die Landesinvestitionsbank ILB als Fördermittelgeber zu informieren. Der Staatsanwalt beziffert den Schaden allein für diese Tat auf 154.000 Euro.
Durch eine Vereinbarung ersparen sich die Prozessbeteiligten einen langen und teuren Prozess. So verständigen sich Kammer, Staatsanwalt und Verteidigung darauf, dass Oliver E. im Falle des Geständnisses eines Teils der ursprünglich angeklagten 22 Tatvorwürfe maximal zu einem Jahr und zehn Monaten verurteilt wird. Verteidiger Florian Dörstelmann teilt daraufhin mit, dass sein Mandant die genannten Vorwürfe im Wesentlichen bestätigt.
Im Plädoyer verweist der Anwalt darauf, dass sein Mandant schon in sehr jungen Jahren 65 Mitarbeitern Arbeit und Auskommen verschafft und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes beigetragen habe. Dass Oliver E. die Insolvenz nicht sofort anmeldete, sei "Schuld einer unternehmerischen Unerfahrenheit" des damals 24-Jährigen. Die Vorwürfe gegen ihn seien in den vergangenen zwei Jahren eine "massive Belastung" gewesen.
Der Staatsanwalt merkt an, dass der Angeklagte eine "gewisse Bekanntheit" in Brandenburg erlangt habe. "Wer hoch aufgestiegen ist, fällt umso tiefer, und das tut weh", sagt er. Auch der Richter verweist darauf, dass Oliver E. zum Tatzeitpunkt "relativ jung" gewesen sei. Andererseits habe er mehrjährige Erfahrungen als Geschäftsführer gehabt.
Auf den Zuschauerbänken sitzen auch Opfer des Geschäftsgebahrens des Angeklagten. "Für mich ist er ein Betrüger", sagt Edgar Schober, Chef einer Montagefirma aus Großräschen. Dacapo habe ihm noch im Herbst 2008 Aufträge zur Montage zweier Carports erteilt, obwohl das Unternehmen nicht zahlen konnte. Bewährung sei sicher angemessen, aber Oliver E. er hätte eine höhere Geldstrafe erhalten müssen, sagt Schober über den Mann, der heute nach eigenen Angaben als Handelsvertreter für Carports tätig ist.

Dienstag, 11. Januar 2011

Unternehmenssanierung vor Insolvenz durch übertragende Sanierung


Unternehmenssanierung vor Insolvenz durch übertragende Sanierung




Im Rahmen von Insolvenzberatungen wird immer wieder nach der Möglichkeit einer Insolvenzabwendung durch übertragende Sanierung gefragt.
Hierbei ist zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden:

1. Übertragende Sanierung von Personengesellschaften

Personengesellschaften sind nicht insolvenzantragspflichtig. Insofern ist eine übertragende Sanierung grundsätzlich jederzeit möglich. Es bestehen jedoch Risiken für den übernehmenden Part,
a. die Schulden der bisherigen Firma mit zu übernehmen.
Dieses Risiko lässt sich durch eine geeignete Vertragsgestaltung ausschliessen. 
sowie
b. die Arbeitsverhältnisse des bisherigen Unternehmens mit zu übernehmen.
Dieses Risiko lässt sich nur schwer eindämmen.
Eine schlecht geplante übertragende Sanierung kann daher zu einer sofortigen Insolvenz des Übernehmers führen - ohne dass der Übergeber dadurch die eigene Insolvenz beseitigen könnte.

2. Übertragende Sanierung von Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften ist grundsätzlich eine Insolvenzabwendung durch Umwandlung in eine nicht antragspflichtige Rechtsform möglich. Eine fehlerhaft (insbesondere: zu spät) vorgenommene Umwandlung kann jedoch weitreichende strafrechtliche Risiken beinhalten: neben dem Tatbestand der Gläubigerbenachteiligung kann der Tatbestand der Insolvenzverschleppung fortbestehen.
Weiterhin müssen die Risiken der Haftungsübernahme für Schulden der bisherigen Firma (25 HGB) sowie das Problem des Anspruchs für Arbeitnehmer, bei einem Betriebsübergang die Übernahme durch die neue Firma einzuklagen, berücksichtigt werden.
Manche Risiken lassen sich durch eine übertragende Sanierung aus der eröffneten Insolvenz abwenden - nicht jedoch alle.
Daneben bestehen zusätzlich alle bereits bei den Personengesellschaften genannten Risiken.
Daraus folgt, dass eine übertragende Sanierung nur im Rahmen eines weiter reichenden Sanierungskonzeptes und nur bei sorgfältiger Planung und Prüfung der rechtlichen Risiken erfolgversprechend ist.
Wir beraten Sie gerne.

Unternehmenssanierung vor Insolvenz durch übertragende Sanierung


Unternehmenssanierung vor Insolvenz durch übertragende Sanierung




Im Rahmen von Insolvenzberatungen wird immer wieder nach der Möglichkeit einer Insolvenzabwendung durch übertragende Sanierung gefragt.
Hierbei ist zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden:

1. Übertragende Sanierung von Personengesellschaften

Personengesellschaften sind nicht insolvenzantragspflichtig. Insofern ist eine übertragende Sanierung grundsätzlich jederzeit möglich. Es bestehen jedoch Risiken für den übernehmenden Part,
a. die Schulden der bisherigen Firma mit zu übernehmen.
Dieses Risiko lässt sich durch eine geeignete Vertragsgestaltung ausschliessen. 
sowie
b. die Arbeitsverhältnisse des bisherigen Unternehmens mit zu übernehmen.
Dieses Risiko lässt sich nur schwer eindämmen.
Eine schlecht geplante übertragende Sanierung kann daher zu einer sofortigen Insolvenz des Übernehmers führen - ohne dass der Übergeber dadurch die eigene Insolvenz beseitigen könnte.

2. Übertragende Sanierung von Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften ist grundsätzlich eine Insolvenzabwendung durch Umwandlung in eine nicht antragspflichtige Rechtsform möglich. Eine fehlerhaft (insbesondere: zu spät) vorgenommene Umwandlung kann jedoch weitreichende strafrechtliche Risiken beinhalten: neben dem Tatbestand der Gläubigerbenachteiligung kann der Tatbestand der Insolvenzverschleppung fortbestehen.
Weiterhin müssen die Risiken der Haftungsübernahme für Schulden der bisherigen Firma (25 HGB) sowie das Problem des Anspruchs für Arbeitnehmer, bei einem Betriebsübergang die Übernahme durch die neue Firma einzuklagen, berücksichtigt werden.
Manche Risiken lassen sich durch eine übertragende Sanierung aus der eröffneten Insolvenz abwenden - nicht jedoch alle.
Daneben bestehen zusätzlich alle bereits bei den Personengesellschaften genannten Risiken.
Daraus folgt, dass eine übertragende Sanierung nur im Rahmen eines weiter reichenden Sanierungskonzeptes und nur bei sorgfältiger Planung und Prüfung der rechtlichen Risiken erfolgversprechend ist.
Wir beraten Sie gerne.

Weniger Unternehmenspleiten in Deutschland

Weniger Unternehmenspleiten in Deutschland

Hamburg (dpa) – In Deutschland haben im vergangenen Jahr weniger Unternehmen Insolvenz anmelden müssen als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Unternehmenspleiten sank nach der neuesten Erhebung der Wirtschaftsauskunftei Bürgel im Vergleich zu 2009 um 4,4 Prozent auf 32 280. Das berichtet das «Hamburger Abendblatt». Die höchste prozentuale Steigerung musste demnach Berlin mit einem Plus von 8,8 Prozent Insolvenzanträge verkraften. Den stärksten Rückgang gab es im Saarland.

Montag, 3. Januar 2011

Boss der Marbella Connection ausgeliefert

Boss der Marbella Connection ausgeliefert

ConventStatt seine Haftstrafe anzutreten war Herbert Elders (71, Foto©Spiegel) aus Kleve am Niederrhein einfach vor drei Jahren mit einem gefälschtem deutschen Pass nach Panama abgetaucht. 

Dort in dem Provinzort El Coco in der Nähe von La Chorrera hätte den mit europäischem Haftbefehl gesuchten Boss der Firmenbestatter-Bande "Marbella Connection" wohl niemals jemand gefunden, wenn Elders nicht Rache an seinem Thüringer Staatsanwalt Frank Erdt (48) aus Gera hätte nehmen wollen, der seine ganze 28köpfige Bande hochgehen ließ und in Thüringen vor Gericht stellte.

ConventVon seinem vermeintlich sicheren Versteck in Panama aus stellte Elders am 30. September 2010 provokativ einen anonymen Blog ins Internet. Der Inhalt war eine von ihm verfasste siebenseitige Anklageschrift gegen Staatsanwalt Erdt. Als Absender gab Elders "von einem ehemaligen Studienrat auf Weltreise" an. Adressat war das Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Unter dem Pseudonym "JustizOpfer" bezeichnete Elders den deutschen Ermittler als "Schlächter von Gera".

Frank Erdt
Frank Erdt
Bei diesem öffentlichen Auftritt machte Elders einen entscheidenden Fehler, der die Zielfahnder des Landeskriminalamtes Erfurt zu seinem Versteck in Panama führte:

Offenbar hatte Elders wohl tatsächlich erwartet, dass ihm das Bundeskriminalamt antworten würde. Denn Elders gab als Kontakt eine echte E-Mail-Adresse an, die er mit seinen aktuellen Daten angemeldet hatte. Sie lautete: rvacris@gmail.com.

Die Thüringer Zielfahnder hatten endlich eine heiße Spur. Es sollten noch zweieinhalb Monate an Vorbereitungen vergehen. Dann flogen die Beamten nach Panama. Am 13. Dezember 2010 gelang es den Zielfahndern, den gesuchten Bandenboss mit Hilfe von Interpol und der örtlichen Polizei in seinem Versteck in Panama zu verhaften. Als die Polizei in Panama feststellte, dass der Pass des Deutschen nicht auf Elders sondern auf den falschen Namen Herbert Josef Heldas und mit einem falschen Geburtsdatum (Elders hatte sich sechs Jahre jünger gemacht) ausgestellt war, entschied sie sich, den gesuchten Betrüger sofort nach Deutschland auszuliefern.

Elders konnte das kaum fassen. Noch am 21. Juni 2010 hatte er in seinem anonymen Internet-Blog getönt: "Verfolgter deutscher Rentner darf im sonnenverwöhnten Panama sein Rentnerleben weiter in vollen Zügen geniessen!"

Begründet hatte Elders seine These damit: "Personen über 70 Jahre dürfen nach panamesischem Recht nicht mehr in Haft genommen werden, das verbiete das Gesetz und die Achtung vor der Menschenwürde. (Die sind hier Panama viel weiter im Strafrecht als in Deutschland ...)".

Außerdem habe Elders als "Rentner aus Erfurt" vor einem Notar in Panama eine Panamesin geheiratet. Das gebe ihm Schutz vor Strafverfolgung. Elders schrieb in seinem Blog: "Weiterhin käme hinzu, dass kein Ehepartner, der mit einem Panamesen verheiratet sei, gegen seinen Willen aus dem Lande ausgewiesen oder ausgeliefert werden darf, unabhängig von einer möglichen Straftat."

Die Realität sollte seine Thesen Lügen strafen. Die Zielfahnder durften Elders sofort übernehmen und flogen mit ihm nach Frankfurt am Main, wo er in die JVA Frankfurt eingeliefert wurde. "Von dort aus wird er in den nächsten Tagen nach Thüringen gebracht", teilte die LKA-Sprecherin Tina Büchner dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net mit." Hier muss er noch eine Reststrafe von drei Jahren und zehn Monaten verbüßen."

Es ist unklar, ob Elders zunächst ins Haftkrankenhaus Erfurt oder gleich in die Strafanstalt Gräfentonna, Untermaßfeld, Goldlauter oder Gera eingeliefert wird. Eine Anfrage von GoMoPa.net an seinen Anwalt, Professor Norbert Gatzweiler aus Köln, ob er Elders schon in der JVA Frankfurt besucht habe und ob er, wie schon in der Vergangenheit, Haftverschonung beantragen werde, ließ dieser bislang unbeantwortet.

Zwei Monate hatte Elders im Jahre 2005 in Spanien und anschließend ein Jahr bis zu seinem Prozeß im Jahre 2006 in der Justizvollzugsanstalt Gera in Untersuchungshaft gesessen.

Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hatte Elders als Kopf der Marbella Connection nach einem, wie Elders heute meint, erzwungenen Drei-Worte-Geständnis "ja, es stimmt" am 16. Juni 2006 zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er von seiner Luxusvilla in Elviria in den Bergen von Marbella an der spanischen Sonnenküste aus mit seiner Bande von 1998 bis 2005 in 500 aufgedeckten Fällen Firmen mit Hilfe von Falschbeurkundungen und unter Verletzung der Buchführungspflicht beerdigte. Gläubiger, Gerichtsvollzieher, Staatsanwälte standen regelmäßig im Regen.

Das Firmenbestattungs-System "GmbH-Verkauf ins Ausland statt Insolvenz in Deutschland" war praktisch Elders Erfindung. Alle nachfolgenden Firmenbestatter kopierten ihn oder bauten auf seinen Ideen auf, wie zum Beispiel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX aus Berlin oder der falsche Doktor Norbert Alfons Grzegowsky (50, gelernter Gas-Wasser-Abort-Klemptner) mit seiner Madrider European Legal & Tax Advice Assistance S.L., der als Ex-Mitglied der Marbella Connection am 16. Juni 2006 neben Elders auf der Anklagebank saß und vom Landgericht Mühlhausen zu 3 Jahren und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde.

Während Grzegowsky brav seine Haft am 25. September 2006 antrat und wegen guter Führung schon nach zwei Dritteln (unter Anrechnung der U-Haft) das Gefängnis am 10. Januar 2008 als freier Mann verlassen durfte, dachte sein Ex-Boss Elders gar nicht daran, sich zum Haftantritt zu begeben.

Elders ließ jede Aufforderung zum Haftantritt sausen. Sein Strafverteidiger, Professor Gatzweiler, gab ihm Rückendeckung und verschaffte ihm die Zeit, ob gewollt oder ungewollt, damit sich Elders klammheimlich nach Panama absetzen konnte. Allerdings will der Professor von der Auswanderung nichts gewusst haben. Der Anwalt bombardierte das Landgericht Mühlhausen mit Haftverschonungsanträgen, ärztlichen Attesten und einem 20 Seiten langen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter der 6. Strafkammer am Landgericht Mühlhausen, die Elders verurteilte.

Es bestehe sogar Lebensgefahr, behauptete der Anwalt, wenn sein Mandant verhaftet würde. Gleich bei der ersten Ladung zum Haftantritt am 5. September 2006 meldete der Verteidiger seinen Mandanten als vollzugsuntauglich. Das Klinikum Erfurt bescheinigte Elders einen schwachen Harn und ein Nierenleiden.

Auch den folgenden Aufnahmetermin in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne in Nordrhein-Westfalen am 4. Oktober 2006 nahm Elders nicht war. Es folgten Haftbefehle, die dann durch immer neue Anträge und durch ein ärztliches Gutachten der Uni-Düsseldorf, die Elders Anwalt vorbrachte, wieder aufgehoben wurden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera teilte GoMoPa.net mit: "Wir hatten den Eindruck, der Verurteilte stünde zur Verfügung."

Nach über einem Jahr des Hinauszögerns des Haftantritts hatte die Thüringer Justiz im Februar 2008 offensichtlich die Nase voll und verlangte endlich Klarheit. Sie erließ am 5. Februar 2008 einen neuen Haftbefehl gegen Elders und lud ihn am 7. Februar 2008 zum Strafantritt ins Haftkrankenhaus Fröndenberg (NRW). Ein vom Landgericht Mühlhausen beauftragter Gutachter sollte feststellen, ob denn tatsächlich Lebensgefahr bestehe, wenn Elders in einer Strafanstalt als Häftling eingeliefert werden würde. Doch wer wieder nicht kam, war Elders.

Diesmal hatte Professor Gatzweiler keine Ausrede mehr. Er habe den Kontakt zu seinem Mandanten verloren und befürchtete gar das Schlimmste für Elders, teilte Gatzweiler den Justizbehörden mit. Die schrieben Elders am 8. Februar 2008 zur Fahndung aus. Am 27. Februar 2008 wurde der normale Haftbefehl auf einen europäischen Haftbefehl ausgeweitet und Interpol verständigt. Im März 2008 bekamen die Zielfahnder des Landeskriminalamtes Erfurt den Auftrag, nach Elders weltweit zu suchen.

Allein bei den bekannt gewordenen Fällen soll Elders 4,7 Millionen Euro an Provisionen kassiert haben. Von diesem Schwarzgeld, das er nach Aussagen seiner auf Bewährung verurteilten und in Berlin lebenden Ehefrau Christine Maria Elders (57) in Gibraltar versteckt habe, sowie von einer Rente der Deutschen Rentenversicherung in Höhe von 765 Euro monatlich hätte Elders wohl bis zu seinem Tod ein "lebenswertes Leben ... in einem fantastischen Sonnen-Klima" führen können, wie er in einem Internet-Blog schrieb. Stattdessen musste er unbedingt an seinem Staatsanwalt Frank Erdt Rache nehmen wollen und sitzt nun in einem deutschen Gefängnis.

Immerhin hat Elders mit seinem Internet-Blog-Auftritt erreicht, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera gegenüber GoMoPa.net bestätigte, dass gegen Staatsanwalt Erdt tatsächlich von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs staatlicher Macht eingeleitet wurde. Elders hatte außerdem am 14. Dezember 2010, einen Tag nach seiner Verhaftung, noch einmal offiziell Strafanzeige gegen Erdt gestellt.